Einstweiliger Beschluss des Wettbewerbsrates betreffend zusammengefasste Übertragungen von Spielen

Der Wettbewerbsrat hat beschlossen, dass die gegen Krea Content Services and Production Inc. verhängte vorübergehende Maßnahme in Bezug auf den Sendeplan der Spielzusammenfassungen der türkischen Super League und der 1. Liga während der Saison 2023–2024 weiterhin umgesetzt wird.

Laut der auf der Website der Wettbewerbsbehörde veröffentlichten Ankündigung traf sich der Rat, um irreparablen Schaden zu verhindern, der durch die „diskriminierende“ und „ausbeuterische“ Nutzung der Rechte zur Veröffentlichung von Zusammenfassungen des betreffenden Wettbewerbsunternehmens entstehen könnte.

Beratung,

„Um Wettbewerbsverstöße zu verhindern, die auf dem Markt für Übertragungsrechte der türkischen Super League- und 1. Liga-Wettbewerbe auftreten können, und den irreparablen Schaden, der dadurch verursacht werden kann, ist Krea Content Services and Production Inc. der Herausgeber, der gekauft hat oder dies tun möchte Erwerb der Übertragungsrechte für die Fußballsaison 2023–2024 „Sicherstellen, dass vollständige Computergrafiken und Nachrichtenbilder jede Woche und für jedes Spiel, bei dem die Bilder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, gleichzeitig von Organisationen ausgestrahlt werden.“

eine vorübergehende Vorsichtsmaßnahme getroffen.

Im vergangenen Jahr entschied der Wettbewerbsrat, dass Krea Content Services and Production Inc. seine Unterübertragungsrechte, darunter „redaktionelle Bilder“ und „erweiterte Zusammenfassungsbilder“, diskriminierend anderen Rundfunkanstalten im Rahmen der Übertragungsrechte des türkischen Unternehmens angeboten hatte . Fußballwettbewerbe der Super League und der 1. Liga. Er ergriff mit der Begründung eine vorübergehende Vorsichtsmaßnahme

Die Wettbewerbsuntersuchung gegen Nuh’un Ankara Makarnası und seine Vertriebsgesellschaft wurde abgeschlossen

Der Wettbewerbsrat entschied, dass es nach der Untersuchung gegen Nuh’un Ankara Makarnası Sanayi ve Ticaret AŞ und seinen Vertriebshändler, İs-Ra Gıda ve Çözüm Maddeleri Pazarlama Sanayi ve Ticaret AŞ, nicht erforderlich sei, eine Geldbuße zu verhängen.

Laut der auf der Website der Wettbewerbsbehörde veröffentlichten Mitteilung ist die Untersuchung des Amtes zum Vorwurf, dass die betreffenden Unternehmen mit ihren Maßnahmen zur Festsetzung des Wiederverkaufspreises gegen das Wettbewerbsschutzgesetz verstoßen haben, abgeschlossen.

Der Vorstand entschied, dass Nuh’un Ankara Makarnası Sanayi ve Ticaret AŞ und İs-Ra Gıda ve Gençlik Malzemeleri Pazarlama Sanayi ve Ticaret AŞ nicht gegen das Gesetz verstießen und daher keine Notwendigkeit bestehe, gegen diese Unternehmen eine Verwaltungsstrafe zu verhängen.

Neuanfang

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