Die französische Wettbewerbsbehörde hat bekannt gegeben: Die Wortverteidigungsgeschichte von Trendyol ist offensichtlich geworden

In der schriftlichen Erklärung der Wettbewerbsbehörde wurde festgestellt, dass die Untersuchung durchgeführt wurde, um festzustellen, ob DSM Cluster Consulting Irtibat ve Satış Ticaret AŞ (Trendyol) mit seinen Praktiken auf dem Online-Markt gegen das 4. und 6. Element des Gesetzes Nr. 4054 verstoßen hat . Es wurde berichtet, dass das Wettwort-Verteidigungstreffen am 11. Juli stattfinden wird.

In der Erklärung äußern sich Beschwerdeführer und Dritte, die an der Sitzung teilnehmen möchten,

„Kommuniqué zu den theologischen Verteidigungssitzungen vor der Wettbewerbskommission“

Es wurde darauf hingewiesen, dass sie sich bis zum Ende der Arbeitszeit am 4. Juli mit einer Petition an die Wettbewerbsbehörde wenden müssen, die Informationen und Dokumente enthält, aus denen ihre Interessen im Zusammenhang mit dem Thema des Treffens hervorgehen.

Andererseits wurde in der Erklärung, dass diejenigen, die als Zuhörer an der Verteidigungssitzung teilnehmen möchten, die Sitzung online verfolgen können, darauf hingewiesen, dass das Teilnahmeformular spätestens eine halbe Stunde vor der Sitzungszeit ausgefüllt werden muss . , gemäß den Angaben auf der Website der Autorité de la concurrence.

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