Das Gericht entschied mit Annahme des Falls, das fragliche Fahrzeug durch ein mangelfreies Fahrzeug zu ersetzen. Gegen die Entscheidung legte die Beklagte Berufung ein. Das Landgericht entschied, die Entscheidung des Amtsgerichts aufzuheben und die Klage mit Annahme des Berufungsantrags der Beklagten abzuweisen. Die Entscheidung wurde von der Klägerin angefochten.
Während die Entscheidung des Obersten Berufungsgerichts, zugunsten des Verbrauchers umzukehren, vom Verbraucher gut aufgenommen wurde, erfuhr man, dass das Fahrzeug durch ein brandneues Auto ersetzt werden würde.
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