Ausnahmeregelung für Produktionslizenzinhaber in Provinzen, in denen der Notstand ausgerufen wurde

Der Delegationsbeschluss der Energiemarktregulierungsbehörde (EMRA) wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

Dementsprechend sind juristische Personen, die Produktionslizenzen für Städte besitzen, in denen aufgrund des Erdbebens in Kahramanmaraş am 6. Februar 2023 ein Ausnahmezustand erlassen wurde oder die zu Katastrophengebieten erklärt wurden, verpflichtet, sich an der Primärfrequenzsteuerung und der Sekundärfrequenz zu beteiligen Kontrolldienste. In Übereinstimmung mit den in den betroffenen Städten geltenden Beschlüssen der Verordnung über Hilfsdienste des Elektrizitätsmarktes wurde beschlossen, dass die Produktionsanlagen voraussichtlich von ihren Verpflichtungen in Bezug auf die betreffenden Dienstleistungen für die Daten vom 6. Februar 2023 und Februar befreit werden 7 2023.

Auch Erzeugungsanlagen juristischer Personen mit Erzeugungsgenehmigung, die in den betreffenden Städten in Betrieb sind und die nach den Beschlüssen der Systemdienstleistungsverordnung des Strommarktes zur Teilnahme an der Blindleistungsversorgung verpflichtet sind während der Übertragung im Februar 2023 von ihren Verpflichtungen in Bezug auf den betreffenden Dienst befreit werden.

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Die Umschuldungsfrist wurde in fünf vom Erdbeben betroffenen Provinzen verlängert

Das Ministerium für Finanzen und Finanzen hat bis zum 29. Februar 2024 eine Erklärung zur Umschuldung an Orten herausgegeben, an denen in der Erdbebenzone höhere Gewalt herrscht. Steuerzahler müssen die erste Rate vor dem 1. April 2024, die zweite Rate vor dem 30. April 2024 usw. zahlen Zahlungen in den Folgemonaten.

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