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Entwicklung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen: Sie unterliegt nun der Genehmigung des Ministeriums

Das Gesetz zur Änderung des Forstgesetzes und bestimmter Gesetze trat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gemäß dem Gesetz unterliegt der Anbau von Cannabis zur Herstellung von Fasern, Samen und Stängeln sowie die Herstellung von Blüten und Blättern zur Gewinnung eines pharmazeutischen Wirkstoffs der Genehmigung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft.

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