Wie wird der 14-tägige Prozess bei der zweiten Wahlart ablaufen?

Die Wahl des 13. Präsidenten, der ab dem 100. Jahrestag der Republik fünf Jahre lang im Einsatz sein wird, war atemberaubend. Bei der ersten Präsidentschaftswahl, die gestern stattfand, konnten die drei Kandidaten nicht 50 % plus 1 Stimme erreichen, was für die Wahl ausreicht. Laut der YSK-Pressemitteilung erhielt Präsident Recep Tayyip Erdoğan, der Kandidat der Volksallianz, 49,49 % und Kemal Kılıçdaroğlu, der Kandidat der Nationalen Allianz, 44,79 %, gegen 02:25 Uhr. Laut dem von der Obersten Wahlkommission (YSK) bekannt gegebenen Wahlplan wird das zweite Rennen am 28. Mai stattfinden.

Sollten die drei Kandidaten bei der ersten Art der Präsidentschaftswahl nicht genügend Stimmen erhalten, findet die zweite Art am 28. Mai statt, wie aus dem von der Obersten Wahlkommission (YSK) bekannt gegebenen Wahlkalender hervorgeht. Infolgedessen werden der Kandidat der Volksallianz, Präsident Recep Tayyip Erdogan, und der Kandidat der Nation, Kemal Kılıçdaroğlu, um die zweite Medizin konkurrieren. Sollte einer der für den zweiten Wahlgang berechtigten Kandidaten aus irgendeinem Grund nicht an der Wahl teilnehmen, endet die Frist für die Nachbesetzung der Kandidaten heute um 17:00 Uhr. Im Falle einer Verzögerung bei der Bekanntgabe der diskontinuierlichen Ergebnisse wird der Wahlkalender des Ersatzkandidaten entsprechend befolgt.

Mit dem Prestige vom 15. Mai beginnt die Propagandaperiode für Kandidaten, die in den zweiten Typ eintreten. Die Einspruchsfrist bei den Bezirkswahlkommissionen gegen die Beschlüsse und Protokolle der Wahlurnenräte endet am selben Tag um 17.00 Uhr und wird von den Bezirkswahlkommissionen bis spätestens 23.59 Uhr entschieden. Die Einspruchsfrist bei der Landeswahlkommission gegen die Beschlüsse des Bezirkswahlvorstandes und das Zusammenlegungsprotokoll vom 16. Mai endet um 17:00 Uhr und über Einsprüche wird von den Landeswahlkommissionen bis 23:59 Uhr entschieden.

Am 17. Mai endet die Frist für die Berufung beim YSK gegen die Entscheidungen des Provinzwahlrates und das Protokoll der Vereinigung der Provinzen um 17.00 Uhr. Die Bezirkswahlkommissionen werden mit der Bearbeitung der Änderungen der Wahlurnenkommission und anderer Beamter im SEÇSİS beginnen. Änderungen im Lagerungs- und Transportausschuss, im Wahlurnenausschuss und bei anderen Beamten werden gegebenenfalls vom Overseas District Election Board vorgenommen. Am 18. Mai wird über Einsprüche gegen die Entscheidungen des Provinzwahlausschusses und gegen das Protokoll der Provinzfusion vom YSK entschieden. Am 19. Mai werden die endgültigen Ergebnisse der Wahlen von der YSK an die zuständigen Behörden übermittelt, um sie im Amtsblatt, im Radio und im Fernsehen bekannt zu geben. Am 20. Mai beginnt der Abstimmungsprozess an den Zolltoren und im Ausland. Am 24. Mai endet die Abstimmung im Ausland.

Mit dem Prestige des 24. Mai beginnen die Propagandareden der Kandidaten in Radio und Fernsehen. Die Wahlpropagandaperiode endet am 27. Mai um 18:00 Uhr. Der Wahltag für das zweite Geschlecht ist der 28. Mai. Am 29. Mai werden die diskontinuierlichen Ergebnisse der Präsidentschaftswahl bekannt gegeben. Die Einspruchsfrist bei den Bezirkswahlräten gegen die Beschlüsse und Protokolle der Wahlurnenräte endet am selben Tag um 17:00 Uhr und die Einsprüche werden von den Bezirkswahlkommissionen bis spätestens 23:59 Uhr entschieden. Am 30. Mai endet das Einspruchsverfahren bei den Landeswahlkommissionen gegen Beschlüsse und Zusammenlegungsprotokolle der Bezirkswahlvorstände um 17:00 Uhr und wird spätestens um 23:59 Uhr entschieden. Am 31. Mai läuft die Frist für die Berufung beim YSK gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses und das Landesfusionsprotokoll ab.

Am 1. Juni wird über Einsprüche gegen die Entscheidungen des Provinzwahlrats und das Protokoll der Provinzfusion vom YSK entschieden. Die endgültigen Ergebnisse der Wahlen werden von der YSK an die zuständigen Behörden übermittelt, um sie im Amtsblatt, im Radio und im Fernsehen bekannt zu geben.

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