Werbung, die Bürger in die Irre führt, hat keine Chance: neue Regelungen zur Werbung und Information im Gesundheitswesen

Die vom Gesundheitsministerium ausgearbeitete Verordnung über Werbe- und Informationsaktivitäten im Gesundheitswesen trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Mit dieser Verordnung wurden die Grundprinzipien und Kriterien für Förder- und Informationsaktivitäten im Gesundheitswesen festgelegt sowie die Methoden und Grundsätze zur Kontrolle dieser Aktivitäten sowie die anzuwendenden Sanktionen geregelt.

Den Vorschriften zufolge ist es verboten, bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen implizite oder explizite Werbung zu machen oder bereitzustellen.

Bei Werbung und Information sind die Regeln der allgemeinen Moral, der medizinischen Ethik und der Berufsethik zu beachten. Informationen zur Bereitstellung von Gesundheitsdiensten werden nur von in ihrem Fachgebiet gesetzlich zugelassenen Angehörigen der Gesundheitsberufe bereitgestellt.

Einzelpersonen können ohne ihr Wissen oder Wissen nicht für Werbezwecke gesucht werden.

Werbung und Informationen, die die Öffentlichkeit täuschen und irreführen, die persönliche und öffentliche Gesundheit gefährden und ein Umfeld der Nachfrage und des unlauteren Wettbewerbs schaffen, dürfen nicht in einer Weise erfolgen, die den Eindruck erweckt, dass Gesundheitsdienstleister andere Patienten als die Fachärzte akzeptieren und behandeln Branchen, die Patienten behandeln.

In Werbungen und Informationen, auch wenn sie von einer medizinischen Fachkraft erfolgen, dürfen keine Erläuterungen zu medizinischen und therapeutischen Verfahren enthalten sein, die nicht wissenschaftlich und klinisch erwiesen sind, die sich nicht als medizinische Methode etabliert haben und die nicht als solche definiert und reguliert wurden medizinischer Prozess durch das Ministerium, und Ausdrücke, die darauf hinweisen, dass Krankheiten behandelt oder bei der Behandlung unterstützt werden, dürfen auf diese Weise nicht verwendet werden.

Werbung und Informationen dürfen keinen Inhalt haben, der den Patienten direkt oder indirekt an einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung weiterleitet. Wissenschaftliche Äußerungen, Forschungsergebnisse oder Zitate auf wissenschaftliche Publikationen und statistische Daten dürfen nicht in einer Weise dargestellt werden, die zu Ergebnissen führt, die von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen.

Werbung und Informationen, die das Vertrauen der Menschen missbrauchen oder deren Unwissenheit in einer Weise ausnutzen, die den Eindruck erweckt, dass gesundheitsbezogene Waren oder Dienstleistungen anders oder besser als andere seien, werden nicht gemacht.

Einzelne Telefone können nicht ohne Wissen und Aufforderung der Menschen angerufen werden, und Werbung und Verkaufsförderung werden nicht durch das Versenden von Nachrichten über Briefe, SMS, E-Mails und Social-Media-Tools verbreitet.

Gesundheitsdienstleistungen dürfen nicht zu Marketingzwecken wie Anreizen, Gewinnspielen und Werbegeschenken angeboten werden und Werbung, Verkaufsförderung und Information dürfen zu diesem Zweck nicht erfolgen.

Es ist zwingend erforderlich, die in den Vorschriften festgelegten Grundsätze für Werbung und Informationen in sozialen Netzwerken und Websites zu respektieren. Diejenigen, die unkonventionelle Werbe- und Informationsaktivitäten im Zusammenhang mit diesen Grundsätzen betreiben, und diejenigen, die sie teilen, tragen gleichermaßen Verantwortung.

Patientenbilder werden im Operationssaal nicht weitergegeben.

Alle Arten von Werbung, Verkaufsförderung und ähnlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Beschaffung und Spende von Organen und Gewebe sind verboten, mit Ausnahme der Verbreitung wissenschaftlicher, statistischer und aktueller Informationen.

Angehörigen der Gesundheitsberufe und Gesundheitseinrichtungen ist es untersagt, in ihren Werbeaktionen und Informationen über die von ihnen angebotenen Gesundheitsdienstleistungen Vorher- und/oder Nachherbilder aufzunehmen, die Behandlungseffekte vergleichen und Nachfrage erzeugen.

In den zu teilenden visuellen Inhalten können Bilder und Bemerkungen enthalten sein, die gegen allgemeine moralische Regeln verstoßen, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit und das Wohlergehen darstellen, die Rechte und Freiheiten des Einzelnen verletzen, das private oder soziale Leben des Patienten ausbeuten, was Alarm auslöst die Öffentlichkeit irreführend sind oder irreführend sind, können nicht einbezogen werden.

Der Patient hat das Recht, den zu teilenden visuellen Inhalt im Voraus zu sehen. Die Erlaubnis zur visuellen Weitergabe kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen oder Bedingungen auf Antrag des Patienten oder, wenn er minderjährig oder handlungsunfähig ist, seines Elternteils oder Erziehungsberechtigten widerrufen werden. Es obliegt der betreffenden Gesundheitseinrichtung oder dem betreffenden medizinischen Fachpersonal, den Entzugsantrag des Patienten unverzüglich zu bearbeiten und abzuschließen.

Patienten, die der Weitergabe von Bildern nicht zustimmen, müssen informiert und versichert werden, dass sich die Diagnose- und Behandlungspraktiken sowie die zu berechnenden Tarife nicht ändern.

Für die Erlaubnis zur Nutzung des visuellen Inhalts wird dem Patienten keine Zahlung, kein Rabatt oder kein Geschenk gewährt.

Es ist zwingend erforderlich, dass die für Werbe- und Informationszwecke zu verwendenden Bild- und Fotomaterialien ohne irreführende Aufmachung und ohne Widerspruch zur Wahrhaftigkeit der verwendeten Techniken angezeigt werden. Es dürfen keine technischen Änderungen oder nachträglichen Korrekturen der visuellen Inhalte vorgenommen werden. Es ist zwingend erforderlich, im visuellen Inhalt das Datum der Bearbeitung und das Datum der Betrachtung des Bildmaterials anzugeben.

Selbst wenn sie in anderen Medien erfolgen, werden Patientenkommentare zu visuellen Inhalten oder Ausdrücken, die eine Dankesbekundung bedeuten würden, nicht geteilt. Es wird verpflichtend sein, dass Veröffentlichungen mit visuellen Inhalten vollständig für Kommentare gesperrt sind.

Patientenmeinungen werden während Operationen, medizinischen Eingriffen oder im Operationssaal nicht weitergegeben.

Geteilte visuelle Inhalte; Eine Veröffentlichung in Medien wie Printmedien, visuellen Medien, Social-Media-Plattformen, Websites usw., mit Sponsoring oder gegen Zahlung eines Preises ist nicht möglich.

Die Werbe- und Informationsaktivitäten werden regelmäßig überprüft

Die Werbe- und Informationsaktivitäten werden von der Generaldirektion für Gesundheitsdienste und den Gesundheitsdirektionen der Provinzen regelmäßig über Presse- und Medienorgane sowie Websites überprüft.

Angehörige der Gesundheitsberufe, die an Werbe- und Informationsprogrammen teilnehmen und Reden und Erklärungen in Radio- und Fernsehsendern halten, die über Kabel, Satellit, terrestrisch oder andere ähnliche Übertragungswege ausgestrahlt werden, müssen vor der Sendung eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, die die Erklärung „I wird sich nach meinen Angaben innerhalb der Grenzen meines eigenen Fachwissens/Berufsfeldes bewegen.“ Eine Kopie der Zusage wird bei der zuständigen Rundfunkanstalt aufbewahrt und eine Kopie wird an das Ministerium gesendet.

Ob die in Radio- und Fernsehsendern durchgeführten Werbe- und Informationsaktivitäten sowie die in diesem Zusammenhang abgegebenen Erklärungen und Reden den in der Verordnung festgelegten Elementen und Grundlagen entsprechen. Überprüfung der Gesundheitsförderungs- und Informationsaktivitäten und Es wird von der Evaluierungskommission geprüft und begründet berichtet. In dem begründeten Bericht werden im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung die erforderlichen Verwaltungssanktionen gegen diejenigen verhängt, die Informationen, Reden oder Äußerungen gegen die Gesundheit der Gesellschaft und des Einzelnen abgegeben haben, und auch an Radio und Fernsehen gesendet. Oberster Rat mit einem Antrag auf Prüfung und Verfahren im Rahmen des Gesetzes über die Errichtung und Dienstleistungen von Rundfunk- und Fernsehrundfunk.

Wird festgestellt, dass Ärzte oder Zahnärzte ungewöhnliche Werbung gemacht und über die Vorschriften informiert haben, wird ein Bußgeld verhängt. Verhängte Geldbußen werden innerhalb eines Monats ab dem Datum der Bekanntgabe gezahlt. Die erforderlichen Meldungen erfolgen an die Berufsorganisation, der sie angeschlossen sind, damit diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beurteilt und bearbeitet werden.

Die Gesundheitseinrichtung, die im Widerspruch zu den Vorschriften Werbe- und Informationsmaßnahmen durchführt, wird zweimal verwarnt. Wenn sich herausstellt, dass zum dritten Mal im Laufe des Jahres Werbe- und Informationsaktivitäten durchgeführt wurden, die nicht den behördlichen Entscheidungen entsprechen, werden die Aktivitäten der betreffenden medizinischen oder spezialisierten Einheit für drei Tage eingestellt.

Das internationale Gesundheitstourismusunternehmen oder die internationale Gesundheitstourismus-Vermittlungsorganisation, bei der festgestellt wird, dass Werbung und Informationen im Widerspruch zu den Vorschriften stehen, wird benachrichtigt. Wenn es zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres festgestellt wird, werden die gesundheitstouristischen Aktivitäten der Organisation und Einrichtung für einen Monat eingestellt, und wenn es zum dritten Mal festgestellt wird, für drei Monate.

Es wird keine Werbung für den Organraub geben.

Sollte sich herausstellen, dass medizinische Behandlungszentren, in denen Organtransplantationen durchgeführt werden, in ungewöhnlicher Weise über behördliche Entscheidungen werben und informieren, wird bei der ersten Entdeckung die Verteilung von Leichenorganen an die medizinischen Behandlungszentren, in denen Organtransplantationen durchgeführt werden, gestoppt 3 Monate. Bei einer Zweitfeststellung wird die Betriebserlaubnis je nach Transportart für 3 Monate entzogen.

Gegen Personen, die Werbung für die Entnahme von Organen oder Gewebe schalten oder veröffentlichen, wird Strafanzeige erstattet.

Wenn festgestellt wird, dass Werbe- und Informationsaktivitäten von Personen, Institutionen und Organisationen durchgeführt werden, die unter Verstoß gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften des Ministeriums nicht autorisierte, nicht autorisierte oder nicht autorisierte Gesundheitsdienste anbieten, werden die Aktivitäten von Orten, die nicht autorisierte Gesundheitsdienste anbieten, eingestellt und Gegen die betroffenen Personen wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.

Im Rahmen der Gewerbe- und Praxiserlaubnisverordnung können Angehörige der Gesundheitsberufe, mit Ausnahme der freiberuflichen Ärzte und Zahnärzte sowie sonstiger im Gesundheitswesen tätiger Berufsträger, in ihren beruflichen Zuständigkeitsbereichen Werbung und Information durchführen, sofern sie dies tun enthalten keine Gesundheitsaussagen und zielen nicht auf Diagnose und Behandlung ab. Verstöße gegen die berufliche Autorität seitens dieser Personen, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung, zu denen auch Gesundheitserklärungen gehören, sowie Werbe- und Informationsmaßnahmen, die im Widerspruch zu den Entscheidungen dieser Verordnung stehen, gelten jedoch als nicht genehmigte Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen und werden strafrechtlich angezeigt Gegen die Betroffenen wird bei der Staatsanwaltschaft Klage erhoben.

Gesetz zur Regulierung von Veröffentlichungen im Internet und zur Bekämpfung von durch diese Veröffentlichungen begangenen Straftaten in Bezug auf solche, die die menschliche Gesundheit gefährden oder den Diagnose- und Behandlungsprozess negativ beeinflussen oder ein kriminelles Element enthalten, das diesen Prozess behindert, in Werbeaktionen und Informationen, die über durchgeführt werden soziale Netzwerke und Websites. Gemäß seinen Entscheidungen wird eine Strafanzeige eingereicht, um den Zugang zu den betreffenden Inhalten zu sperren.

Handelt es sich bei Angehörigen der Gesundheitsberufe und anderen natürlichen Personen, die Regulierungsentscheidungen befürworten und dagegen informieren, um Amtsträger, wird das Verfahren gemäß den einschlägigen gesetzgeberischen Entscheidungen, denen sie unterliegen, durchgeführt.

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