In der schriftlichen Stellungnahme des Ministeriums im Rahmen der Vermarktungs- und Verkaufsbeschränkung, bekannt als „6 Monate – 6.000 Kilometer“-Verordnung, bei Autohäusern und Autogalerien, die mit dem Handel mit Landfahrzeugen Gebrauchtwagen befasst sind, Kontrollen wurden in den letzten Tagen durchgeführt und insgesamt 15 Millionen 905 Tausend. Es wurde daran erinnert, dass eine Geldstrafe von 127 TL verhängt wurde.
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