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Zahlungen für GSS-Prämienschulden erfolgen bis zum 31. August.

Zahlungen von Prämienschulden der Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) erfolgen bis zum 31. August. Wenn der Hauptbetrag an die abgestimmten Banken gezahlt wird, werden keine Verzugszinsen oder Strafen berechnet. Diejenigen, die nicht zahlen können, werden einer Einkommensprüfung unterzogen und alle ihre Schulden werden getilgt.

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