Wer seine Schulden wie öffentliche Steuern und Bußgelder umstrukturiert hat, muss bis morgen die Preise für die erste und zweite Rate bezahlen, um von dem Antrag profitieren zu können.
Die Antragsfrist für die Inanspruchnahme der Sanierungsverordnung nach dem Gesetz zur Umschuldung bestimmter Schulden und zur Änderung bestimmter Gesetze endete am 3. Juli.
Restrukturierungsschulden können je nach Wahl im Voraus oder in monatlichen Raten bis maximal 48 Monate beglichen werden.
Die Frist für die vorzeitige Rückzahlung umstrukturierter Schulden läuft morgen ab.
Wer lieber in Raten zahlen möchte, muss die erste und zweite Rate bis morgen leisten. Da die Frist für die Zahlung der ersten Rate per Präsidialdekret verlängert wurde, werden die erste und die zweite Rate gleichzeitig gezahlt.
Um weiterhin von den Sanierungsbeschlüssen profitieren zu können, müssen die ersten beiden Raten pünktlich und vollständig gezahlt werden.
Es ist möglich, die Zahlung in weniger Raten als der bei der Antragstellung gewünschten Anzahl an Raten vorzunehmen. In diesem Fall wird der zu zahlende Betrag entsprechend dem entsprechenden Koeffizienten angepasst.
Obwohl die Ratenzahlungsoption bevorzugt wird, ist bei Zahlung des Gesamtbetrags vor Monatsende ein Barzahlungsrabatt möglich.
Wenn alle umstrukturierten Schulden vor Monatsende im Voraus beglichen werden, wird der Koeffizient nicht auf die umstrukturierten Schulden angewendet. Der auf der Grundlage der PPI-Sätze berechnete Betrag wird um 90 Prozent und die tatsächlichen Verwaltungsstrafen um 25 Prozent ermäßigt.
Wenn die umstrukturierte Schuld nur Nebenzahlungen erhält, erfolgt eine Reduzierung um 50 Prozent auf den berechneten Betrag des PPI und eine Reduzierung um 10 Prozent auf die aufgrund der Steuerbemessungsgrundlage bzw. der Steuererhöhung anfallende Steuer (ohne Stempelsteuer). angewandt.
Es ist möglich, Zahlungen elektronisch über die Website des Präsidialamts für Finanzverwaltung „www.gib.gov.tr“, das interaktive Finanzamt und die tragbare Anwendung der Finanzverwaltung vorzunehmen.
Umstrukturierte Schulden können mit Debit- und Kreditkarten oder Bankkonten von lizenzierten Banken, Karten von im Ausland tätigen Banken, Filialen von lizenzierten Banken, alternativen Zahlungskanälen wie E-Banking, Internet- und Telefon- und Mobile-Banking-Diensten sowie Bargeld beim Finanzamt beglichen werden Schreibtische oder PTT-Zweige. .
Andererseits läuft morgen die Frist für die Zahlung der zweiten Tranche der Einkommensteuer auf Einkünfte aus dem Jahr 2022 ab.
Darüber hinaus endet morgen die zweite Zahlungsfrist für die Kraftfahrzeugsteuer (MTV) für 2023.
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