In drei Werken wurden Zölle auf 130 % festgesetzt

Der Präsidialbeschluss zu diesem Thema wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Unter Berücksichtigung der Erntebedingungen und der Entwicklung der Weltmarktpreise wurden die Zölle auf Weizen, Mais und Gerste auf 130 % festgesetzt, um die nationale Produktion zu schützen und zu fördern.

Wenn die Zölle, die für die fraglichen Werke auf null Prozent galten, nicht geregelt worden wären, wären sie mit dem Prestige vom 1. Mai auf 45 Prozent auf Weizen, 25 Prozent auf Mais und 35 Prozent auf Gerste gestiegen.

Der Beschluss tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.

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