Im Amtsblatt veröffentlicht: Es wird nicht mehr auf dem Inlandsmarkt verkauft

Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ausgearbeitete „Verordnung zur Änderung der türkischen Lebensmittelkodex-Verordnung“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Es dürfen keine weiteren Zusatzstoffe zugesetzt werden.

Dementsprechend werden Granatapfelsirup, Granatapfelsaft, Granatapfelsaftkonzentrat und Wasser keinen anderen Nahrungsbestandteilen zugesetzt.

Soße mit Granatapfelgeschmack, Granatapfelsoße, Granatapfelsoße, Granatapfelsirupsoße, Sirup mit Granatapfelgeschmack und Granatapfelsirup und andere Produkte wie Granatapfelsirup werden auf dem Inlandsmarkt nicht angeboten.

In diesem Zusammenhang werden Werke, die im Land nicht zum Inverkehrbringen zugelassen sind, nach dem 30. Juni 2024 nicht mehr auf dem Markt erhältlich sein.

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