Im Rahmen der Leistungen der Sozialversicherungsanstalt (SGK) wurden die Kosten für Brillen, Linsen und Fassungen um Sätze zwischen 39 % und 200 % erhöht.
150 % Erhöhung der Glaspreise und 160 % Erhöhung der Rahmenkosten.
Diesmal wurden Prismengläser zwar in den Erstattungsumfang aufgenommen, aber die Austauschzeit wurde von 3 auf 2 Jahre verkürzt.
In der vorherigen Anwendung wurde keine Verstärkung für Linsen vorgesehen, die vor 3 Jahren gewechselt wurden.
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