Mit dem Gesetz wird der Name des „Präsidialdekrets über die Errichtung und Errichtung im Ausnahmezustand Nr. 126“ zu „Gesetz zur Annahme des Präsidialdekrets über die Errichtung und Errichtung im Ausnahmezustand“; Der Begriff „Präsidialerlass“, der sich auf den Erlass bezieht, wurde durch „Gesetz“ ersetzt.
In diesem Zusammenhang werden bestimmte Bestimmungen zu den festzulegenden Siedlungsgebieten umgesetzt, um die in den vom Erdbeben betroffenen Provinzen durchzuführenden diskontinuierlichen und definitiven Siedlungsgebiete sowie deren Planungs- und Genehmigungsverfahren zügig abzuschließen. , das Ausschreibungsverfahren und die Übertragung von Ressourcen zwischen Institutionen.
Um die dringende Einrichtung von vorübergehenden oder dauerhaften Umsiedlungsgebieten sicherzustellen, werden diese Gebiete automatisch vom Ministerium für Umwelt, Stadtplanung und Klimaschutz bestimmt und den betroffenen Institutionen mitgeteilt.
Es zielt darauf ab, Planungs-, Entwicklungs- und Landnutzungsplanungsprozesse zu verkürzen, indem Gebiete identifiziert werden, damit katastrophenresistente Strukturen in dem Gebiet gebaut werden können, um die Grundbedürfnisse der in dem Gebiet lebenden Menschen und die durch die Katastrophe verursachten Zerstörungen zu decken.
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