Gülşen Kurt, 23, Studentin am Fachbereich Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin bei Bonn, sagte, der Professor habe sie wegen ihrer Kleidung im Wahlpflichtfach beleidigt.
Kurts Anwalt Fatih Zingal bezeichnete das Verhalten des Professors als inakzeptabel und sagte: „Die betreffende Person vergleicht Hakenkreuze und Muslime.“ Es ist absolut inakzeptabel, in Deutschland eine Neonazi-Analogie zu ziehen. Dieser Professor sollte es wissen und eine Sanktion gegen ihn verhängen. Die Behandlung von Frau Gülşen ist inakzeptabel und wir haben beschlossen, sie der Öffentlichkeit mitzuteilen. genannt.
Zingal erinnerte daran, dass es in Deutschland Religionsfreiheit gebe: „Dieser Professor kennt also seine eigene Verfassung nicht.“ Gemäß dem 4. Element des Grundgesetzes besteht Religionsfreiheit und in diesem Rahmen kann eine Person mit Kopftuch an der Konferenz teilnehmen. Solche Aussprachen sind nicht unbedingt akzeptabel. Darauf sollte nur die deutsch-türkische Gesellschaft reagieren, nicht nur die Gesellschaft. hat seine Einschätzung abgegeben.
In der E-Mail der Schulleitung an Gülşen Kurt entschuldigte sie sich für die erlittene Diskriminierung und sagte, dass der erlittene Prozess nicht unbedingt von der Universitätsleitung genehmigt worden sei.
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