Die Ombudsstelle (KDK) hat die Beschwerde des Rentners, der an die SGK weitergeleitet wurde, wo er die Bonusdifferenz erhalten würde, mit einem Empfehlungsbescheid erledigt. Nach dieser Entscheidung hat die SGK eine Studie gestartet, um die aktuelle Praxis zu untersuchen und Maßnahmen zu ergreifen.
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