Die 12. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts sagte: „Wenn ein Verfahren wegen der endgültigen Schulden des Erblassers eingeleitet wird, kann die Person, die zuvor über die Ablehnung der Erbschaft entschieden hat, die Aufhebung des Verfahrens durch eine unbefristete Klage beantragen.“ .
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