In der Stadt, in der sie arbeiten ging, war die junge Frau, die ein Haus mieten wollte, erschüttert von der Antwort des Immobilienmaklers und der Eigentümer des Hauses: „Es gibt keinen einzigen Wohnsitz“. Nach dem, was passiert war, wandte sich die junge Frau an die Institution für Menschenrechte und Gleichstellung der Türkei (TİHEK). Die Institution hat Immobilienmaklern und Vermietern, die keinen Wohnraum für Alleinstehende zur Verfügung stellen, eine Geldstrafe von jeweils 10.000 Lira auferlegt.
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