Der Oberste Gerichtshof hat eine frühere Entscheidung in Bezug auf Kunden mit einer Fehlfunktion von Geldautomaten bestätigt. Der General Law Council des Supreme Court of Appeal erklärte: „Sobald die Debitkarte im Geldautomaten steckt und nicht zurückgegeben werden kann, ist der Karteninhaber, der die Bank nicht rechtzeitig informiert, für den daraus resultierenden Verlust verantwortlich.
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