Strom- und Erdgasschulden von Erdbebenüberlebenden mit schweren und mittelschweren Schäden wurden abgeschrieben.

Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialerlass wurden die Strom- und Erdgasschulden von Erdbebenopfern, deren Häuser schwer und mittelschwer beschädigt wurden, getilgt. Mit dem Präsidialdekret wurden auch die Strom- und Erdgasklagen sowie die Verfahren zur Hinrichtung der Erdbebenopfer bis zum 6. Februar abgeschafft.

Aktive oder nutzbare Stromverbraucher in den Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Distrikten İslahiye und Nurdağı der Provinz Gaziantep, Stromverbraucher in der Gruppe der an Mittelspannung angeschlossenen industriellen Abonnenten, „Zweig der öffentlichen und privaten Dienste und andere Abonnenten“, die an die angeschlossen sind Mittelspannung. Die von den betroffenen Versorgungsunternehmen durchgeführten Regularisierungs- und Erhebungsverfahren für Stromverbraucher ohne Cluster-Stromverbraucher wurden auf den 31.05.2023 verschoben.

Der Rechnungsgrundbetrag für den gesamten Stromverbrauch in diesem Zeitraum wird in 6 Monaten in gleichen Raten ohne Zeiterhöhung ab Rechnungsüberweisung im Juni 2023 eingezogen.

Kumulierung des Erdgasverbrauchs aller Haushaltsabonnenten, die Erdgas von den Erdgasverteilungsunternehmen oder Versorgungsunternehmen der relevanten Regionen in allen Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Distrikten İslahiye und Nurdağı der Provinz Gaziantep liefern, und alle anderen Verbraucher, deren Jahresverbrauch kleiner oder gleich 100.000 Normkubikmeter ist und Sammelvorgänge auf den 31.05.2023 verschoben wurden. Der Rechnungsgrundbetrag für den gesamten Erdgasverbrauch in diesem Zeitraum wird ab dem Abrechnungszeitraum Juni 2023 in 6 Monaten in gleichen Raten ohne Zeiterhöhung eingezogen.

In diesem Zusammenhang werden die durch die Stundung entstehenden Finanzierungskosten aus dem Haushalt des Ministeriums für Energie und natürliche Ressourcen gedeckt.

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