Die in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehene 4-Jahres-Beschäftigungszeit wird nicht für diejenigen beantragt, die aufgrund der Verordnung des Gesetzes Nr. 652 oder des Gesetzes Nr. 7433 während ihrer Tätigkeit als Vertragslehrer in das Lehrerteam berufen werden und einen Antrag stellen unter dieser Anzeige.
Lehrer in den abgedeckten Provinzen haben Anspruch auf das Recht, das oben genannte Umsiedlungsverfahren zu beantragen, ohne eine Dienstregel für einen zufälligen Zeitraum anzustreben.
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