Neues Verkaufsverbot für Gebrauchtfahrzeuge: Die aktuelle unverbindliche Preisempfehlung darf nicht überschritten werden

Das Handelsministerium hat die Ergebnisse der für Gebrauchtwagenwerbung erlassenen Vorschriften bekannt gegeben.

Die Stellungnahme des Ministeriums lautet wie folgt:

Es wurde festgestellt, dass die Gesamtzahl der auf Werbeplattformen veröffentlichten Anzeigen, die möglicherweise im Widerspruch zur Verordnung stehen, mehr als 20.000 beträgt und nach öffentlichen Informationen zum 15. Juli auf 7.000 gesunken ist.

Bei der letzten Überprüfung wurde festgestellt, dass die Gesamtzahl der Anzeigen, die möglicherweise gegen die Vorschriften verstoßen, unter 5.000 gesunken ist.

Die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen zu einem Preis, der über der neuen unverbindlichen Preisempfehlung liegt, ist bis zum 1. Januar 2024 verboten.

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