In der Informationsmitteilung des Außenministeriums von Burkina Faso an das französische Außenministerium wird darauf hingewiesen, dass das Abkommen zur „Verhinderung der Doppelbesteuerung“, das zugunsten französischer Unternehmen und Bürger umgesetzt wurde, beendet wurde.
In dem Vermerk hieß es, dass die Kündigung innerhalb von 3 Monaten wirksam werden würde.
Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde erstmals 1965 zwischen Frankreich und Burkina Faso unterzeichnet. In den Jahren 1967, 1971 und 1974 wurden verschiedene Änderungen am Abkommen vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vereinbarung zahlten französische Unternehmen und Bürger Steuern auf die in Burkina Faso erzielten Einkünfte an Frankreich und waren von vielen Steuerposten in Burkina Faso befreit.
Das Abkommen bot große Vorteile, insbesondere für französische multinationale Unternehmen, die in Burkina Faso tätig sind.
Mit der Beendigung des Abkommens zahlen die Franzosen Steuern auf die Einkünfte, die sie in Burkina Faso erzielen, an dieses Land.
Burkina Faso wollte das Abkommen 2020 und 2021 neu verhandeln, doch Frankreich reagierte nicht auf diese Bitte.
Es wird angegeben, dass Burkina Faso aufgrund des Abkommens seit vielen Jahren schwere Einnahmeausfälle erlitten hat und mit der Beendigung des Abkommens erhebliche Steuereinnahmen erzielen wird.
Frankreich hat vor wenigen Tagen seine Entwicklungshilfe und Haushaltshilfe für Burkina Faso ausgesetzt, das den Putsch in Niger unterstützt hatte.
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