Die vom Handelsministerium ausgearbeiteten Verordnungen zur Änderung der Ratsverordnungen zur Bewertung unlauterer Preise wurden im Amtsblatt veröffentlicht und sind in Kraft getreten.
Die Vorschriften wurden geändert, um sie mit der Änderung des Einzelhandelsregulierungsgesetzes in Einklang zu bringen.
So sind bei der Festsetzung der Höhe der Sanktion durch den Rat im Rahmen des Bußgeldvollzugs Fragen wie der Inhalt des Fehlverhaltens, seine Wiederholung und Anzahl, die Bedeutung des erlangten Vorteils und des durch die Straftat verursachten Schadens, auf das Verschulden des Urhebers und seine wirtschaftliche Lage wird Rücksicht genommen.
Bußgelder für exorbitante Preiserhöhungen und Hamsterkäufe werden nun für jeden Rückschlag verhängt und erfordern Bußgelder.
Neuanfang