Letzte Woche für die ersten beiden Tranchen der Umschuldung: Frist läuft am 31. Juli ab

Wer seine Schulden umstrukturiert, etwa Steuern und Bußgelder für die Allgemeinheit, muss die erste und zweite Rate bis zum 31. Juli zahlen, um von dem Antrag profitieren zu können. Die Antragsfrist für die Inanspruchnahme des Umstrukturierungsmechanismus im Rahmen des Gesetzes zur Umstrukturierung bestimmter Schulden und zur Änderung bestimmter Gesetze endete am 3. Juli.

Gründungsschulden können je nach Wunsch in bar oder in monatlichen Raten bis maximal 48 Monate beglichen werden. Die Frist für die Barzahlung der umstrukturierten Schulden läuft am Montag, dem 31. Juli, ab.

Wer lieber in Raten zahlen möchte, muss die erste und zweite Rate bis zum 31. Juli wiederholen. Die Zahlung der ersten und zweiten Rate erfolgt gleichzeitig mit der Verlängerung der Zahlungsfrist für die erste Rate durch Beschluss des Präsidenten. Um weiterhin von Sanierungsentscheidungen profitieren zu können, gilt die Regel, die ersten beiden Raten pünktlich und vollständig zu zahlen.

Es ist möglich, in mehreren Raten zu zahlen, die kürzer sind als die im Antrag gewünschte Anzahl. In diesem Fall wird der zu zahlende Preis entsprechend dem geltenden Koeffizienten angepasst. Obwohl die Ratenzahlungsoption bevorzugt wird, ist der Barrabatt verfügbar, wenn der konfigurierte Preis vor Monatsende vollständig bezahlt wird.

Wenn alle umstrukturierten Schulden vor Monatsende vorzeitig zurückgezahlt werden, wird der Koeffizient nicht auf die umstrukturierten Schulden angewendet. Auf den auf Basis der D-PPI-Tarife berechneten Preis wird ein Rabatt von 90 % und auf die tatsächlichen Bußgelder ein Rabatt von 25 % gewährt. Handelt es sich bei der umstrukturierten Schuld nur um sekundäre Forderungen, wird ein Rabatt von 50 % auf den berechneten Betrag des Dİ-PPI und ein Rabatt von 10 % auf die aufgrund der Steuerbemessungsgrundlage oder der Steuererhöhung anfallende Steuer (ohne Stempelsteuer) gewährt.

Es ist möglich, Zahlungen elektronisch über die Internetadresse der Präsidentschaft für Finanzverwaltung „www.gib.gov.tr“, das Interactive Tax Office und die GİB Portable-Anwendung vorzunehmen.

Strukturierte Schulden können über Bank- und Kreditkarten oder Bankkonten abgestimmter Banken, mit im Ausland tätigen Banken verknüpfte Karten, Filialen abgestimmter Banken, alternative Zahlungskanäle wie Banking über Internet und Telefon und Mobile Banking, Steuerkassen oder PTT-Filialen beglichen werden .

Andererseits läuft die zweite Rate der Zahlung der Einkommensteuer für im Jahr 2022 erzielte Einkünfte am 31. Juli aus.

Darüber hinaus endet die Zahlung der zweiten Rate der Kraftfahrzeugsteuer (MTV) für das Jahr 2023 am 31. Juli.

Neuanfang

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