Der Wettbewerbsrat verhängte im Jahr 2021 im Rahmen der Untersuchung von Marktketten und Lieferanten zur Untersuchung des Preisverhaltens während der Coronavirus-Epidemie eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 2,7 Milliarden Lira gegen 5 Marktketten und 1 Lieferanten.
Die betreffenden Unternehmen reichten beim 7. Verwaltungsgericht von Ankara Klage ein, um einen Vollstreckungsaufschub und die Aufhebung der Verwaltungssanktion zu erwirken. In Gerichtsverfahren wurde der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zuvor für alle Unternehmen abgelehnt. Auch das 7. Verwaltungsgericht von Ankara hat am 14. März 2023 über die Einstellung aller Klagen entschieden.
Es wurde festgestellt, dass die Entscheidung des Verpflichtungsausschusses im Einklang mit dem Gesetz steht. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung eingelegt werden kann.
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