Die vom Handelsministerium erstellte Mitteilung über die Änderung der Mitteilung über die Einfuhr gebrauchter oder wiederaufbereiteter Waren ist mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.
Das Communiqué bestimmt Label und Originale der Einfuhrgenehmigung für gebrauchte oder wiederaufbereitete Ware.
Mit der besagten Entscheidung hat die Generaldirektion für Einfuhren des Ministeriums die Genehmigung für die Waren im Rahmen der im Rahmen der Tätigkeiten zur Beseitigung von Trümmern und zum Wiederaufbau der durch die Zerstörung beschädigten Orte erforderlichen Anmeldung erteilt Erdbeben in Kahramanmaraş am 6. Februar und die zu Katastrophengebieten erklärt wurden, ist unabhängig vom festgestellten Zollwert bis zum 15. September 2023 (einschließlich dieses Datums) zulässig.
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