Erklärung des Opfers von Diyanet im Amtsblatt veröffentlicht

Eid al-Adha

Es blieb noch etwas mehr als ein Monat.

Gemäß der Erklärung zur Umsetzung von Opferdiensten für das Jahr 2023, die von der Präsidentschaft für religiöse Angelegenheiten ausgearbeitet wurde, sind der in den Provinzen zu ernennende Gouverneur oder ein stellvertretender Gouverneur, das Amt des Mufti, die Provinz-/Bezirksleitung des Gesundheitswesens, der Provinzrat/Bezirksdirektion für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt, Stadtplanung und Klimawandel in den Bezirken unter dem Vorsitz des Bezirksgouverneurs. Der Rat für Opferdienste, bestehend aus Vertretern der Provinzleitung, der Gemeinde und der Türkischen Religionsstiftung, wird gegründet.

Aufgrund des Eid al-Adha, das am 28. Juni 2023 beginnen wird, wird die Kommission in den Städten Qurban-Verkaufs- und Schlachtplätze sowie Votiv-Schlachtplätze in einer Anzahl und Kapazität einrichten, um den Bedarf zu decken, und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Opfer dort zu schlachten der Schlachtplatz.

Das Komitee, das Opferverkaufs- und Schlachtorte nahe beieinander plant, wird bei der Planung mögliche Umweltrisiken berücksichtigen, um die Umwelt und die menschliche Gesundheit nicht zu schädigen.

Die lokalen Verwaltungen werden die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu den Orten zu erleichtern, an denen die Opfer verkauft und geschlachtet werden.

Die Orte, an denen die Opfer verkauft werden, werden mit Leinwand bedeckt und so gestaltet, dass sie den sozialen Bedürfnissen der Menschen gerecht werden.

Schlachtplätze durch die Kommission; Es wird an Orten ausgewählt, die den allgemeinen Hygienebedingungen entsprechen, desinfizierbar sind, sich vor Ort kein Wasser ansammeln, über ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügen und so vorbereitet sind, dass sie den sozialen Bedürfnissen der Menschen gerecht werden.

In öffentlichen Bildungszentren wird ein 20-stündiger Schulungs- und Auffrischungskurs abgehalten.

Betroffen ist, wer über einen Metzgermeisterbrief oder eine Abschlussbescheinigung und einen Hygieneschulungsnachweis aus den Schlachterlehrgängen verfügt.

Die Sacrifice-Verkaufsstellen sind in Istanbul 15 Tage und in anderen Provinzen 1 Monat lang bereit.

Um die Abteilungen in Schlachthöfen systematischer zu gestalten, Zeitverluste und Verwirrung zu vermeiden und das Risiko von Atemwegsinfektionen zu minimieren, wird ein Terminsystem eingeführt.

Es werden Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass sich die Schlachtabläufe am ersten Feiertag verschlechtern.

Orte für den Verkauf von Opfern werden 15 Tage vor Eid-al-Adha in Istanbul und einen Monat vor Eid-al-Adha in anderen Provinzen fertig sein, und vor diesem Datum sind keine Tiere erlaubt.

Die Einfuhr von Opfertieren nach Istanbul beginnt am 13. Juni.

Strafen werden gegen diejenigen verhängt, die die Opfertiere während des Transports zum Schlachtort, beim Verladen in das Fahrzeug, beim Aussteigen aus dem Fahrzeug und bei der Schlachtung foltern.

Die Ausschüsse werden in Zusammenarbeit mit dem allgemeinen Gesundheitsausschuss der Provinz die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Atemwegsinfektionen an Opfer- und Schlachtstätten zu verhindern.

Im Rahmen der Bemühungen zur Bekämpfung von Atemwegsinfektionen werden die vom Gesundheitsministerium festzulegenden aktuellen Maßnahmen entsprechend der Entwicklung der Epidemie befolgt.

Es werden Informationen zum Opferkult gegeben.

Es werden Informationen zu den religiösen und sozialen Dimensionen des Opferkults gegeben.

Tiere, deren Opferung aus religiösen Gründen nicht zulässig ist, dürfen nicht in Verkaufsflächen gebracht werden.

Andere Tiere als Schafe, Ziegen, Rinder, Büffel und Kamele dürfen nicht geopfert werden.

Das Alter des Opfertiers richtet sich nach dem Mondjahr.

Um ein Opfer zu sein, muss das Opfertier bei einem Kamel 5 Jahre alt sein, bei Rindern und Büffeln 2 Jahre und bei Schafen und Ziegen 1 Jahr.

Wenn die Schafe jedoch hinsichtlich Fett und Parade mit dem 1-Jährigen übereinstimmen, können sie nach 5 Monaten geopfert werden.

Die Bürger werden darüber informiert, dass Informationen über Rasse, Geschlecht und Alter der Opfertiere abgefragt werden können, indem sie die Nummer des Ohrrings über die tragbare Anwendung „Landwirtschaft in meiner Tasche“ eingeben, die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erstellt wurde.

Bestrafung für diejenigen, die gegen die Regeln verstoßen

Gegen diejenigen, die sich nicht an die Regeln der Opferabteilung halten, werden Sanktionen verhängt.

Die Kontrolle erfolgt im Rahmen des für die zu prüfenden Sachverhalte erstellten Verwaltungsplans zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Kontrollgrundlagen im Rahmen der Beschlüsse, Verordnungen, Erklärungen, Beschlüsse des Rates, der Ausschüsse , Rechtsentscheidungen im Zusammenhang mit Orten, an denen Qurbans verkauft und geschlachtet werden.

Gegen diejenigen, die gegen das Umweltgesetz verstoßen und solche Aktivitäten an Orten wie Parks, Gärten, Straßen, Gebäudefassaden und Plätzen ausüben, die für die Öffentlichkeit zugänglich und nicht geeignet sind, wird eine Verwaltungsstrafe von 3.000 36 Lire verhängt der Verkauf von Opfern und diejenigen, die nicht die erforderlichen Maßnahmen in den für den Abschnitt geeigneten Bereichen ergreifen.

Einrichtungen, die die erforderlichen Verbote an Opferstätten nicht einhalten und Opferabfälle ohne Vorkehrungen im Boden vergraben, werden mit einer Geldstrafe von 293.188 Lira für lose Teile und 7.283 Lira bestraft, wenn diese Tat in Wohnhäusern begangen wird.

Eine Verwaltungsstrafe von 1518 Lire wird gegen diejenigen verhängt, die gegen die Anforderungen verstoßen, dass der Gesundheitszustand der Tiere an den Verkaufsstellen korrekt ist und der Ort, an dem sie leben, sauber ist und den Hygienevorschriften entspricht, sowie eine Verwaltungsstrafe Bußgeld von 15.939 Lire pro Tier für diejenigen, die gegen die Regelung zum Tierschutz im Tierschutzgesetz verstoßen.

Gegen Personen, die sich vorsätzlich schlecht benehmen, sie schlagen, sie hungrig und durstig machen, sie extremer Kälte und Hitze aussetzen, ihre Pflege vernachlässigen und ihnen körperliches und seelisches Leid zufügen, wird eine Verwaltungsstrafe von 4.554 Lira pro Tier verhängt.

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