Ende Dezember für Filialisten: Ihnen kann die Eröffnung einer zweiten Filiale untersagt werden

In dem von der Behörde erstellten „Abschlussbericht über die Überprüfung der Einzelhandelsbranche für schnelllebige Konsumgüter in der Türkei“ wurde festgestellt, dass bestimmte Vorschriften umgesetzt werden sollten, um den Missbrauch der Nachfragemacht in diesem Sektor zu verhindern.

In diesem Zusammenhang sind einige Regelungsvorschläge aufgeführt, die in das „Retail Regulation Amendment Bill“ aufgenommen werden sollten:

In dem Gesetzentwurf zu unlauteren Handelspraktiken, Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen für verderbliche Agrar- und Lebensmittelprodukte, Zahlungsfristen von mehr als 60 Tagen für andere Agrar- und Lebensmittelprodukte, kurzfristige Kündigungen für verderbliche Waren, einseitige Änderungen von Käuferverträgen , Verlust und Gefahrübergang von beschädigten Waren auf den Lieferanten sollten verboten sein. Etwa im Rahmen der Vorschriften die Rückgabe unverkaufter Werke, die Übernahme von Listungs-, Regal- und Lagerkosten, das Verbot für den Anbieter, für Verkaufsförderung, Marketing und Werbung zu zahlen, oder die Preisforderung von Einzelhändlern in diesen Angelegenheiten , aber es gibt ein Problem zwischen den Parteien. Wenn es einen Vertrag gibt, müssen Sie vereinbaren, dass er Gegenstand einer Rede sein kann.“

– Nachfrage nach eigenständigen Einheiten für den Einzelhandelsbereich

Die folgenden Worte wurden in dem Bericht verwendet, der die Schaffung einer unabhängigen Einheit zur Überwachung und Kontrolle dieser Vorschriften forderte:

„Die betreffende Einheit muss speziell für den Einsatz strukturiert sein, die Befugnis haben, Beschwerden einzureichen oder von Amts wegen zu ermitteln, die Befugnis haben, unangekündigte Nachforschungen anzustellen, Informationen anzufordern, Bußgelder festzulegen und den Verstoß direkt einzustellen. Bußgelder müssen sein zur Verhinderung unlauterer Geschäftspraktiken sollte abschreckend wirken, es wird davon ausgegangen, dass das Bußgeld auf der Grundlage des Umsatzes des Unternehmens festgesetzt werden sollte, um eine abschreckende Wirkung zu haben, und dass es möglich sein sollte, die Sanktion im Wiederholungsfall zu erhöhen.

In dem Bericht, der darauf hinwies, dass die Verknüpfung von Genehmigungen zur Eröffnung neuer Filialen von Filialisten mit Bevölkerungskriterien negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben könnte, wurde festgestellt, dass es angemessen wäre, die betreffende Verordnung nicht umzusetzen.

In dem Bericht wurde Folgendes in Bezug auf die Abstandsregel für Filialisten festgestellt:

„In Bezug auf Ladeneröffnungen wird anerkannt, dass es Einzelhändlern innerhalb derselben wirtschaftlichen Integrität untersagt sein kann, eine zweite Filiale in einem bestimmten Fahrzeug zu eröffnen, und dass solche Unternehmen daran gehindert werden können, mit einem Process Buyout in derselben Größenordnung fortzufahren. Offensichtlich Regionen , sind Filialisten desselben Clusters sehr nah beieinander zu sehen, Diese Situation kann zu präventiven Folgen für den Markteintritt eines neuen Einzelhändlers in dieser Region führen, weshalb der Wettregulierung positive Auswirkungen auf den Markt zugetraut werden im Sinne des Wettbewerbs.“

– Das in der Aktion beworbene Werk muss im Geschäft sein

In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass für bestimmte Praktiken bestimmte Vorschriften erlassen werden könnten, die sich negativ auf die Wettbewerbsstruktur des Einzelhandelssegments für schnelllebige Konsumgüter auswirken oder Verbraucher irreführen könnten.

In dem Bericht, in dem darauf hingewiesen wurde, dass es beworben werden würde (mit traditionellen Medien, sozialen Medien oder anderen Ankündigungen und Anzeigen), musste sichergestellt werden, dass das Werk während des Zeitraums im Handel erhältlich war und dass das Werk zu dem beworbenen rabattierten Preis verkauft werden sollte,“ Verbraucher haben wiederholt ähnliche Probleme in ihren Beschwerden vorgebracht, und als rabatt beworbene Produkte sind im Handel erhältlich. Es wird anerkannt, dass diese Regelung sowohl den Verbrauchern als auch dem Schutz des Wettbewerbs zugute kommt.“ gebraucht.

– Artefaktwarnung mit Spezialverpackung

In dem Bericht wurde festgestellt, dass Vereinbarungen mit Anbietern zur Herstellung von Spezialgewichten für einen Einzelsaitenmarkt verhindert werden sollten, und Folgendes wurde festgestellt:

„In diesem Zusammenhang sehen wir, dass wir im Gegensatz zu bekannten oder Standardverpackungen sehen, dass eine Produktgröße exklusiv für einen einzigen Händler produziert werden kann. Diese Praktiken sind in der Branche weit verbreitet. Da diese Vereinbarungen wahrscheinlich den Wettbewerb beeinträchtigen, können diese Vereinbarungen auch zu verschiedenen Illusionen bei den Verbrauchern führen. Ungeachtet der Tatsache, dass Unterschiede in der Verpackungsgröße vom Verbraucher schnell wahrgenommen werden können, wird davon ausgegangen, dass die Herstellung einer einzigen händlerspezifischen Verpackung mit einer zu vereinbarenden Regelung untersagt werden kann.

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