EMRA-Entscheidung zu Strom und Erdgas für die Erdbebenregion: Zählerablesung, Abrechnung und Schuldverfahren verschoben

Die diesbezüglichen Entscheidungen des EMRA-Ausschusses wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

Infolgedessen wurden aktive oder nutzbare Stromverbraucher in den Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Distrikten İslahiye und Nurdağı in Gaziantep, die von den Beben am 6. Februar 2023 betroffen waren, Verbraucher von Strom aus der Gruppe der Industrieabonnenten angeschlossen Mittelspannung, im Rahmen des 32. Artikels der Verordnung über Dienstleistungen für Verbraucher des Elektrizitätsmarktes mit dem Titel „Zählerablesung und Mitteilung der Ablesung“ wurde beschlossen, Zählerablesungsvorgänge bis einschließlich 31. Mai 2023 zu verschieben.

Im Rahmen des 33. Artikels derselben Verordnung mit dem Titel „Grundlage und Zeitraum der Rechnungsstellung“ werden die Prozesse der Ansammlung und Einziehung von Rechnungen ebenfalls auf den 31. Mai verschoben und der Grundbetrag der Rechnung für den gesamten Stromverbrauch während dieser Zeitraum wird in 6 Monaten in gleichen Raten ohne Zeiterhöhung, beginnend mit dem Abrechnungszeitraum Juni 2023, eingezogen.

Im Rahmen der Abrechnung werden das zweite Protokoll, das Protokoll des Stromausfalls, das Protokoll des Abzugs und das Protokoll der Garantieprovision, die Kündigung des Einzelhandelsvertrags, die im 35. Punkt mit der Überschrift „Nicht bezahlte Forderungen“ enthalten sind pünktlich“, in Bezug auf Schulden von Stromverbrauchern, die bis zum 6. Februar fällig, aber nicht eingezogen wurden, und es wurde beschlossen, dass Benachrichtigungen, Verfolgungen und Benachrichtigungen bis einschließlich 31. Mai verschoben werden und dass die Stromversorgung der Orte, an denen der Strom abgestellt wurde im Zusammenhang mit dieser Frage werden ohne Zahlungsverpflichtung gebunden, wenn die Verbraucher dies wünschen.

Andererseits sind laut einem anderen Beschluss des EMRA-Rates im Amtsblatt die für die Orte zuständigen Versorgungsunternehmen zuständig, an denen aufgrund der Erdbeben vom 6. Februar 2023 eine Notfallentscheidung getroffen wurde oder die zur Katastrophe erklärt wurden Gebieten, erfüllen möglicherweise nicht die Verordnung über die Qualität der Verteilungs- und Einzelhandelsverkaufstätigkeiten auf dem Strommarkt. Die Mission Supply Company ist bis zum 31. Mai 2023 von der Entschädigungspflicht in Bezug auf Zeiträume und Dienstleistungen der Commercial Grade Table (Tabelle 10) bis einschließlich dieses Datums befreit.

Auch Erdgaszählerauslesevorgänge wurden gestoppt

Durch die Energiemarktregulierungsbehörde (EMRA) wurden die Zählerablesevorgänge aller Erdgasabonnenten von Privathaushalten und aller anderen Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von 100.000 Kubikmetern und weniger in bestimmten Provinzen unter dem Ausnahmezustand (OHAL) bis zum 31 . , 2023.

Die Entscheidung des EMRA-Vorstands zu diesem Thema wurde im Amtsblatt veröffentlicht

Somit sind die Dienstleistungen (Notfalleinsätze, Wartung und Reparatur, Lecksuche, Notfalleinsätze) erforderlich, um die Fortsetzung der Vertriebstätigkeiten der Erdgasversorgungsunternehmen zu gewährleisten, die an den Orten tätig sind, an denen der Ausnahmezustand beschlossen oder zu einem Katastrophengebiet erklärt wurde aufgrund der Erdbeben vom 6. Februar 2023. 187, Einladungszentrum, Kundenbeschwerdeantragsverfahren, Gasöffnungsverfahren usw.), wird die Laufzeit der Verpflichtungen, die sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ergeben, während des Ausnahmezustands verschoben.

Hinsichtlich der Erdgasbezugsrechte in den Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya, die zu Katastrophengebieten erklärt wurden oder in denen über den Ausnahmezustand entschieden wurde, sowie in den Distrikten İslahiye und Nurdağı der Provinz Gaziantep, des Präsidenten der Republik vom 20. März 2023 mit der Nummer 6974, veröffentlicht im Amtsblatt vom 21. März 2023 mit der Nummer 32139. Im Rahmen des Artikels 48 der Verordnung über den Vertrieb auf dem Erdgasmarkt und den Kundendienst mit dem Titel „Bestimmung von Verbrauch, Regulierung und Abrechnung“ für alle Abonnenten und alle anderen Verbraucher, deren Jahresverbrauch kleiner oder gleich 100.000 Kubikmeter ist, werden die Auslesevorgänge gestoppt.

Als Teil von Artikel 44 mit dem Titel „Aussetzung des Dienstes“ werden Unterbrechungen und Benachrichtigungen über diese Unterbrechungen bis zum 31. Mai 2023 eingestellt, mit Ausnahme von Unterbrechungen, die zum Schutz der Sicherheit von Personen und Eigentum aufgrund von Notfallmaßnahmen und erforderlichen Unterbrechungen erforderlich sind andere Gesetze einhalten.

Die Regulierungs- und Rechnungseinzugsprozesse werden bis einschließlich 31. Mai 2023 unter dem 48. Artikel mit dem Titel „Bestimmung des Verbrauchs, Regulierung und Rechnungsstellung“ und dem 49. Artikel mit dem Titel „Zahlung von Rechnungen“ verschoben.

Der Rechnungsgrundbetrag für den gesamten Erdgasverbrauch in diesem Zeitraum wird in 6 Monaten in gleichen Raten ohne Zeiterhöhung, beginnend mit Rechnungsübergabe im Juni 2023, eingezogen.

Verbraucher, deren Erdgas wegen Überschuldung abgestellt und deren Versorgung unterbrochen wurde, erhalten auf einfachen Antrag wieder Erdgas ohne Zahlungsbedingungen.

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