Das Sozialversicherungsgesetz und das allgemeine Krankenversicherungsgesetz, das die Verordnungen über ältere Menschen im Ruhestand (EYT) umfasst, und das Gesetz Nr. 375 zur Änderung des Dekrets im Dekret-Gesetz traten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. .
Bürgerinnen und Bürger, die nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Antrag stellen wollten, wandten sich an die Sozialversicherungsanstalt (SGK). Seit Inkrafttreten der Verordnung hat die Zahl der Ruhestandskandidaten 600.000 überschritten.
Das Gesetz über die Sozialversicherung und die allgemeine Krankenversicherung, das die Regelungen für ältere Menschen im Ruhestand (AET) enthält, und das Gesetz Nr. 375 traten nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Mit Inkrafttreten der EJT-Verordnung können Leistungsberechtigte ihre Pensionierung über die SGK und die Online-Verwaltung beantragen. In der ersten Phase wird das Recht auf Gehalt mit dem Antrag nach dem Vergleich erworben, der es etwa 2 Millionen 250 Tausend Menschen ermöglicht, in den Ruhestand zu gehen.
EJT-Anträge (Ruhestand) wurden über E-Government zur Verfügung gestellt, nachdem das Parlament den Gesetzentwurf angenommen und das Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht hatte. Hier ist die EJT-Bewerbung Schritt für Schritt;
Klicken Sie nach dem Einloggen in das E-Government-System auf das Dokument „Ausstellungsdokument für den Antrag auf monatliche Einkommenszulage“. Klicken Sie dann auf die Registerkarte „Neue Anwendung“ auf der Seite. Wählen Sie als Art des Prämienantrags „Altersrente“ aus.
Diejenigen, die ein monatliches Gehalt unter SSK beantragen, sollten „4A“ ankreuzen, und diejenigen, die in den Geltungsbereich von Bağkur fallen, sollten die Option „4B“ ankreuzen. Nachdem Sie eine Auswahl getroffen haben, klicken Sie auf die Schaltfläche „Übernehmen“. Nachdem Sie die Bank ausgewählt haben, bei der die Gehaltszahlung erfolgen soll, geben Sie im Beschreibungsabschnitt die Filiale an, in der Sie Ihr Gehalt erhalten möchten.
Geben Sie auch andere Kontaktinformationen ein.
‚Bekommt er jeden Monat?‘ Beantworten Sie die Frage mit „ja“ oder „nein“. Im letzten Schritt wird der „Weiter“-Button gefolgt vom „Übernehmen“-Button gedrückt und die Informationen an die SGK übermittelt.
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