Die Zinssätze für Kreditkarten haben sich geändert

Die Zentralbank der Republik Türkei hat Änderungen hinsichtlich der für Geschäftskunden geltenden Preise und des Referenzzinssatzes vorgenommen, der in den maximalen Vertrags- und Moratoriumszinssätzen für Kreditkarten berücksichtigt wird. Die entsprechende Änderung trat mit der Veröffentlichung zweier unterschiedlicher Stellungnahmen im Amtsblatt in Kraft. Für den Fall, dass danach eine Sitzung des geldpolitischen Ausschusses stattfindet, wird der Referenzzinssatz, der zuvor am fünften Werktag des letzten Monats eines jeden Monats bekannt gegeben wurde, unter Berücksichtigung der neuesten Daten zum Tag der Sitzung berechnet dieses Datum. . Mit der Änderung wurde der Referenzzinsmitteilung Folgendes hinzugefügt: Der Referenzzinssatz wird von der Zentralbank am fünften Geschäftstag nach Ende eines jeden Monats bekannt gegeben. Findet jedoch eine Sitzung des Geldpolitischen Ausschusses ein bis einen Monat nach dem fünften Werktag des betreffenden Monats statt, erfolgt die Berechnung und Bekanntgabe des Referenzzinssatzes im Rahmen der zum Sitzungstag aktuellsten Informationen. Der Referenzzinssatz, der auf der Grundlage des Prestiges des Ankündigungsdatums berechnet wird, wird aktualisiert, wenn er sich um mehr als fünf Prozent unter oder über dem zuletzt angekündigten Zinssatz ändert.

Der für Juli anzuwendende Satz wurde erhöht

Mit der Einigung beschloss die CBRT, den Referenzzinssatz, der die Obergrenze bestimmter Kreditzinsen festlegt, im Juli auf 1,36 % statt auf 0,81 % anzuwenden. Der maximale monatliche vertragliche Zinssatz, der bei türkischen Lira-Kreditkartenprozessen anzuwenden ist, wird durch Addition von 55 Basispunkten zum Referenzzinssatz ermittelt. In diesem Fall beträgt der maximal anzuwendende vertragliche Zinssatz aus den Kreditkartenvorgängen bezogen auf den Referenzzins für Juli im Juli 1,91 %. In der Mitteilung hieß es: „Der Referenzzinssatz beträgt vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Juli 2023 1,36 %. Dieser Zinssatz wird auch als Grundlage für die Mitteilung über die Höchstzinssätze für Kreditkarten herangezogen.“ Prozesse und Beglaubigungsbenachrichtigung“. .

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