Laut der auf der Website der Wettbewerbsbehörde veröffentlichten Mitteilung sind die Untersuchungen zur Feststellung, ob die betreffenden Unternehmen mit der Festsetzung von Weiterverkaufspreisen gegen das Gesetz verstoßen haben, abgeschlossen.
Unter Berücksichtigung der gesammelten Beweise, der während der schriftlichen und mündlichen Verteidigungssitzung gemachten Aussagen und des Umfangs der geprüften Akte gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Arçelik Pazarlama AŞ gegen das einschlägige Gesetz verstoßen hat, und beschloss, eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 365 Millionen 379 zu verhängen. Tausend 161,06 Lira über das besagte Unternehmen beschlossen.
Der Rat gewährte außerdem 227 Millionen 161 Tausend 142,04 Lira an Samsung Electronics Istanbul Pazarlama und Ticaret Limited Şirketi, 1 Million 984 Tausend 907 Lira an die SVS Durable Consumer Goods Marketing and Trade Limited Company und 33 Millionen 870 Tausend 305 Lira an LG Electronics Ticaret AŞ. Es wurde beschlossen, eine Verwaltungsstrafe von 21 Lira zu verhängen.
Daher wurde gegen die vier betreffenden Unternehmen eine Verwaltungsstrafe von insgesamt 628 Millionen 395 Tausend 515,31 Lira verhängt.
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