Justizminister Yılmaz Tunç kündigte das Thema Covid-19 an, das vom parlamentarischen Planungs- und Haushaltsausschuss für Gefangene angenommen wurde.
In einer Erklärung in den sozialen Medien sagte Minister Tunç: „Sträflinge, die sich in einer bis zum 31. Juli 2023 geschlossenen Strafanstalt befinden und eine bestimmte Zeit in diesen Einrichtungen verbracht haben, können in die offene Strafanstalt überstellt werden.“ sofern dies angemessen ist, kann die Gründung drei Jahre früher erfolgen.
Mit dem Prestige des Datums 31.07.2023 kehren unter den Insassen, die eine Covid-19-Genehmigung haben, diejenigen, denen ab ihrer Entlassung bei der kontrollierten Entlassung fünf Jahre oder weniger Zeit bleiben, nicht mehr ins Gefängnis zurück und werden ihre Ruhezeit gemäß den Bestimmungen absolvieren kontrollierte Freigabe.
• Häftlinge, die sich in einer mit dem Stichtag 31.7.2023 geschlossenen Justizvollzugsanstalt befinden und eine bestimmte Zeit in diesen Einrichtungen verbracht haben, können unter der Voraussetzung, dass sie sich ordnungsgemäß benehmen, in die drei Jahre zuvor eröffnete Justizvollzugsanstalt überstellt werden.
•Darüber hinaus können diese Häftlinge drei Jahre früher entlassen werden, wobei die Regel gilt, dass sie im Verhältnis zur Dauer ihrer Haftstrafe mindestens drei Monate lang in einer offenen Gefängniseinrichtung bleiben müssen.
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