Ausweitung der Anwendung von Festpreisen auf Agrarkreditmärkten

Die Anwendung des Festpreises wurde für 900 Lebensmittel und Reinheitsprodukte in den Agrarkreditmärkten um einen weiteren Monat verlängert.

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Die Umschuldungsfrist wurde in fünf vom Erdbeben betroffenen Provinzen verlängert

Das Ministerium für Finanzen und Finanzen hat bis zum 29. Februar 2024 eine Erklärung zur Umschuldung an Orten herausgegeben, an denen in der Erdbebenzone höhere Gewalt herrscht. Steuerzahler müssen die erste Rate vor dem 1. April 2024, die zweite Rate vor dem 30. April 2024 usw. zahlen Zahlungen in den Folgemonaten.

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