Aufhebung bestimmter Aspekte des Lehrerberufsgesetzes durch das Verfassungsgericht

Das Verfassungsgericht (AYM) entschied über den Antrag der Republikanischen Volkspartei (CHP), bestimmte auf der Tagesordnung des Generalrats stehende Entscheidungen des Gesetzes Nr. 7354 über den Lehrerberuf aufzuheben.

In der Erklärung des Obersten Gerichtshofs hieß es, dass Folgendes niedergeschlagen wurde:

– Im zweiten Satz von Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes wird der Satz „…nach der Bewertung durch den Angebotsbewertungsausschuss…“

– Absatz 3 von Absatz 4 des 5. Elements des Gesetzes

(d) Diejenigen, die unentschuldigt nicht am Lehramtsausbildungsprogramm für angehende Lehrkräfte teilnehmen, und diejenigen, die die Bewertung durch den Kandidatenbewertungsausschuss am Ende dieses Programms nicht bestehen.

– Absatz 6 des 5. Elements des Gesetzes

„Die Bildung des Lehramtsstudiengangs und der Kandidatenbewertungskommission, die die Grundlage für die Ausbildung von angehenden Lehrkräften im Bewerbungsverfahren bildet, sowie weitere Regeln und Grundsätze im Zusammenhang mit dem Lehrprozess werden durch Vorschriften geregelt.“

– Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz b des Gesetzes

(b) Personen, die die vorgeschriebene Mindestausbildung für fachkundiges Lehren in Bereichen der beruflichen Weiterentwicklung abgeschlossen haben.

– Die Erwähnung „… und diejenigen, die das Studium abgeschlossen haben, das für die Tätigkeit als Schulleiter/in in den Bereichen Berufsbildung vorgesehen ist…“

– Artikel 8 von Punkt 6 des Gesetzes

„Die Art und Weise und die Grundsätze des Aufstiegs in den Berufsstufen des Lehrerberufs werden durch Verordnungen geregelt.

Details folgen…

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