Das Handelsministerium hat die Ergebnisse der für Gebrauchtwagenwerbung erlassenen Vorschriften bekannt gegeben.
Es wurde festgestellt, dass die Gesamtzahl der auf Werbeplattformen veröffentlichten Anzeigen, die möglicherweise im Widerspruch zur Verordnung stehen, mehr als 20.000 beträgt und nach öffentlichen Informationen zum 15. Juli auf 7.000 gesunken ist.
Die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen zu einem Preis, der über der neuen unverbindlichen Preisempfehlung liegt, ist bis zum 1. Januar 2024 verboten.
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