Die Änderung der Verordnung bezüglich der Unmöglichkeit, gebrauchte Kraftfahrzeuge zu einem Preis zu vermarkten, der über dem vom Hersteller oder Händler empfohlenen aktuellen Verkaufspreis liegt, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß der Regeländerung; Bis zum 1. Januar 2024 ist es verboten, gebrauchte Kraftfahrzeuge zu einem Preis zu bewerben und zu verkaufen, der über dem vom Hersteller oder Händler empfohlenen Neuverkaufspreis liegt.
Dieser Antrag, der morgen mit seinem Prestige in Kraft treten wird, umfasst individuelle und kommerzielle Ankündigungen aller natürlichen und juristischen Personen. Den Vorschriften zufolge werden im Rahmen dieser Einschränkung alle natürlichen und juristischen Personen von „Werbeplattformen“ benachrichtigt, wenn sie in den Vorschriften nachteilige Werbung schalten. Trotz dieser Warnung werden die Informationen der Personen, die die Anzeigen entgegen der betreffenden Einschränkung eingestellt haben, von der Plattform an das Ministerium übermittelt.
Andererseits hat das Handelsministerium eine Stellungnahme dazu abgegeben. Die folgenden Aussagen wurden in die Erklärung aufgenommen; „Bis 2024 gilt eine Beschränkung für die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen zu einem Preis, der über dem empfohlenen Verkaufspreis des aktuellen Herstellers oder Händlers liegt. Die neuen Vorschriften des Handelsministeriums für Gebrauchtfahrzeuge treten am 15. Juli in Kraft und sehen eine Strafe von bis zu 300.000 Lire vor.“ wird auf Anzeigen angewendet, die gegen die Vorschriften verstoßen.
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