Die Bekanntmachung der CBRT über die Änderung der Erklärung zur Sicherheitsleistung und die Bekanntmachung über die Änderung der Bekanntmachung über die erforderlichen Vorbehalte wurden im Amtsblatt veröffentlicht und sind in Kraft getreten.
Dementsprechend wird bei der Berechnung der Umrechnungskurse von Fremdwährungseinlagen/Bestandsmitteln in Türkische-Lira-Einlagen/Bestandsmitteln der 31.03.2023 als Berechnungsgrundlage für die nächsten sechs Monate zugrunde gelegt.
Banken, deren Anteil an Einlagen/Fonds in türkischer Lira 70 % übersteigt, werden von makroprudenziellen Maßnahmen in Bezug auf Kreditzinsen ausgenommen.
Andererseits werden 5 Punkte zu den Verbindlichkeiten des Mindestreservesatzes für Banken hinzugefügt, deren Anteile an Einlagen/Geldern in türkischer Lira bei allen Laufzeiten weniger als 60 % betragen.
Im Text der Geldpolitik und Lesestrategie von 2023 teilte die CBRT der Öffentlichkeit mit, dass die im Rahmen der Lesestrategie umzusetzenden Maßnahmen gestärkt und genutzt werden könnten, um die Belastung der türkischen Lira sowohl für die Vermögenswerte als auch für die Verbindlichkeiten der türkischen Lira dauerhaft zu erhöhen Bankensystem.
Für das erste Halbjahr 2023 wurde das Ziel, Einzahlungen in Lira zu tätigen, auf 60 % festgelegt.
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