Die vom Ministerium für Finanzen und Finanzen erstellte „Mitteilung zum siebten Abschnitt (Fahrzeuginspektionen) des 10. Element des Gesetzes Nr. 7440 (laufende Nr.: 1)“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Dementsprechend gilt für diejenigen, die ihr Fahrzeug nicht fristgerecht gemäß der StVZO untersuchen lassen, für den Fall, dass sie ihr Fahrzeug bis zum 30. September 2023 überprüfen lassen, die monatliche Änderungsrate des D-PPI bis zum Tag der Veröffentlichung des Gesetzes, anstelle des Selbstbehalts von 5 %, der für jeden Monat und angefangenen Prüfzeitraum berechnet werden muss Ab dem Datum der Veröffentlichung des Gesetzes (einschließlich des Monats der Veröffentlichung) am Tag der Fahrzeugprüfungen , wird er auf der Grundlage eines monatlichen Satzes von 0,75 % für jeden Monat und seinen Bruchteil berechnet.
Neuanfang