Mit den Ergänzungen des Reglements, die morgen im Generalrat der Versammlung debattiert werden, werden die Opfer des Erdbebens von Erbschafts- und Übertragungssteuern befreit. Die Bürger werden keine Steuern zahlen, wenn sie Verwandte erben, die ihr Leben verloren haben. Erdbebenopfer werden bis zum 8. Mai zur Fahrzeugkontrolle gegeben. Die Genehmigung zur Verlängerung dieser Frist wird dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur erteilt.
Es wird sichergestellt, dass die maximal ausgeglichenen Geldleistungen von 50.000 Lira, die die Chefs im Erdbebengebiet an ihre Mitarbeiter zahlen, von Steuern und Versicherungsprämien befreit werden. Die gesetzlich zu gewährende Antragsfrist für die staatliche Schuldensanierung wird vom 30. April bis 31. Mai 2023 verlängert. Die ersten Raten der Ausgestaltung beginnen am 30. Juni statt am 31. Mai. Die Frist für den Antrag auf Umstrukturierung wird für die als „höhere Gewalt“ deklarierte seismische Zone bis nach dem 31. Juli verlängert. Mit der Antragsfrist im Sanierungsverfahren Ende Mai erstreckt sich die der Unternehmenswelt gebotene Möglichkeit der „Grunderhöhung“ aber auch auf das Jahr 2022 4,6 Milliarden Lire von 7,6 Millionen Menschen an die Steuerbehörden werden gelöscht.
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