50 % Basis für die Nutzung von landwirtschaftlichem Wasser durch die Landwirte

Der Beschluss des Präsidenten zur Unterstützung der Servicegebühr für die gezielte Wassernutzung für die landwirtschaftliche Bewässerung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Produktionskosten von Landwirten, die in der landwirtschaftlichen Produktion in den von den Bewässerungssyndikaten und ihren Genossenschaften verwalteten bewässerten Gebieten tätig sind, zu senken, indem in diesem Jahr die Lizenzgebühren für die Wassernutzung unterstützt werden, und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion.

Dementsprechend werden 50 % der von den Bewässerungsgemeinschaften nach ihren eigenen Verfahren und Originalen festgelegten Wassernutzungsgebühr hauptsächlich vom Wassernutzerproduzenten an die jeweilige Bewässerungsgemeinschaft gezahlt. Die restlichen 50 % der Wassernutzungsgebühr werden im Namen der Produzenten aus dem entsprechenden Haushalt des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft an die Bewässerungsverbände überwiesen.

    Die grundlegende Zusammenfassung der von den Bewässerungskonsortien zu bildenden Zahlung wird an die Generaldirektion der staatlichen Wasserwerke (DSI) gesendet. Nach den erforderlichen Prüfungen und der Genehmigung durch das DSI werden die Schlussfolgerungen zur Zahlung an das Ministerium gesendet. Zahlungen werden im Namen der Erzeuger auf das Konto der betroffenen Bewässerungsverbände überwiesen.

Es wird nach einer bei ÇKS zu registrierenden Regel gesucht

Eine Unterstützungszahlung in Höhe von 50 % wird an Erzeuger gezahlt, die die im Auftrag der Erzeuger von den Bewässerungsgenossenschaften während des Zeitraums angefallenen Wassernutzungsgebühren zahlen.

Am Ende des Produktionsjahres 2023 werden den Landesdirektionen für Land- und Forstwirtschaft Informationen über Erzeuger übermittelt, die die Wassernutzungsgebühr durch Bewässerungsgenossenschaften entrichten. Notwendige Inspektionen und Genehmigungen durch die Verwaltung werden dem Ministerium zur Zahlung übermittelt.

Erzeuger, die von dieser Grundlage profitieren, müssen beim Farmers‘ Registration System (ÇKS) registriert werden.

wird bis Ende des Jahres dauern

Der Antrag auf Verstärkung gemäß der Entscheidung beginnt mit dem Prestige vom 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2023.

Die zur Zahlung der Hilfe erforderlichen Mittel werden aus dem Agrarförderungsbudget des Ministeriums für 2023 gedeckt.

0,2 % des Beihilfebetrags, der der Ziraat Bank für die Umsetzung der Entscheidung gezahlt wird, werden separat als Beratung gezahlt.

Die Abteilung wird ermächtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontrolle der Unterhaltszahlungen für Kinder sicherzustellen.

Der Beschluss trat mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft.

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