Abidin Göksoy, Provinzdirektor der SGK Van, gab hierzu eine Erklärung ab: „Chefs, die ihre Schulden umstrukturieren und Zahlungen im Rahmen des Gesetzes Nr. 7440 leisten, müssen ihre erste und zweite Rate vor dem 31. Juli 2023 zahlen Bei Zahlung bis zum 31. Juli 2023 wird die Umstrukturierung aufgehoben und die aufgeschobene Verzögerung erhöht sich sowie es werden Zinsen auf die Schulden hinzugerechnet.
„Darüber hinaus müssen Arbeitgeber, die ihre Schulden umstrukturieren und sich für die Barzahlung entscheiden, gemäß dem Umstrukturierungsgesetz Nr. 7440 die gesamten umstrukturierten Schulden bis zum 31. Juli 2023 begleichen“, hieß es.
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