YÖK „erhebt Anklage“ gegen Gründungsuniversitäten
4 Wochen ago
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Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Hochschulprüfung (YSK) richtete YÖK eine wichtige Warnung an die gründenden Hochschuleinrichtungen.
YÖK-Präsident Erol Özvar
„Es sollte keine weiteren Änderungen an den angekündigten Bildungs- und Ausbildungsgebühren geben, abgesehen von den aktualisierten offiziellen Sätzen, die auf dem CPI basieren.“
Er benutzte die Ausdrücke.
Obwohl seit dem Studienjahr 2011/2012 keine Beitragsgebühren von Grundschulstudierenden an öffentlichen Universitäten erhoben wurden, verwies YÖK auf die Studiengebühren an Grundbildungseinrichtungen.
In Bezug auf die Studiengebühren, die eines der entscheidenden Kriterien für die Präferenzen und Entscheidungen der Studierenden sind, an den Institutionen, an denen sie eingeschrieben sind, weiterzumachen, betonte YÖK, dass Bewerber während der Studienzeit über die aktualisierten Gebühren informiert werden sollten.
Als Basis dient der 12-Monats-VPI-Satz
Gemäß den Beschlüssen der YÖK-Sitzung vom 10. Juli 2024 sind die bei der Gehaltsfestsetzung zu berücksichtigenden Themen wie folgt aufgeführt:
Bestimmen Sie das Gehalt in Form eines jährlichen und festgelegten Betrags und nicht periodisch.
Die Gebühren müssen in einer klaren Höhe und für jeden Kandidaten leicht zugänglich vor Ablauf der Präferenz- und/oder Transferfristen bekannt gegeben werden.
Die dem Studierenden bei der Erstimmatrikulation zugesagten Erhöhungsraten für die Studiengebühren dürfen nicht überschritten werden, in jedem Fall ist jedoch für die durchzuführenden Erhöhungen der Zwölfmonatsdurchschnitt des Verbraucherpreisindex (VPI) zugrunde zu legen Aktualisierungen in diesem Zusammenhang sollten auf den offiziellen Webseiten bekannt gegeben werden,
Fordern Sie nach der Registrierungsfrist keine zusätzlichen/unerwarteten Gebühren oder Gehaltserhöhungen an, die nicht klar angekündigt wurden, unter welchem Namen auch immer.
„Es sollte keine weiteren Änderungen an den angekündigten Bildungs- und Ausbildungsgebühren außer den offiziellen CPI-Rabattsätzen geben, und Entscheidungen dazu sollten allen Studierenden zu gegebener Zeit und mit den geeigneten Mitteln mitgeteilt werden.“
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