Wurden die Fragen und der Antwortschlüssel für die private Sicherheitsprüfung im 108. Quartal veröffentlicht? Sind die ÖGG-Prüfungsfragen bekannt gegeben?

„Sind die Fragen und Antwortschlüssel für die Privatsicherheitsprüfung für das 108. Quartal veröffentlicht? Sind die Fragen für die ÖGG-Prüfung bekannt gegeben bzw. geklärt?“ Die Antworten auf diese Fragen gehören zu den behandelten Themen. Die Suche nach Fragen und Antworten für die ÖGG-Prüfung des 108. Semesters durch die Kandidaten hat begonnen. Der veröffentlichte ÖGG-Prüfungsleitfaden enthält alle Informationen und Details zur Prüfung. Tausende Kandidaten nehmen am Samstag, den 27. April, an der privaten Sicherheitsprüfung teil, die von der Generaldirektion Sicherheit (EGM) organisiert wird. Die Ergebnisse der 108. Legislaturperiode der ÖGG werden am 17. Mai 2024 bekannt gegeben.

WERDEN DIE ÖGG-PRÜFUNGSFRAGEN VERÖFFENTLICHT?

Die Veröffentlichung der Fragen und Antworten zur ÖGG-Prüfung für das 108. Quartal, die von der Direktion für private Sicherheitsinspektion der Generaldirektion Sicherheit organisiert wird, ist für den 30. April 2024 geplant.

Die Fragenhefte A und B sowie Antworten auf die privaten Sicherheitsprüfungen können auf der Website „www.egm.gov.tr/ozelguvenlik“ eingesehen werden.

Wie wird die ÖGG-Prüfung bewertet?

Damit gilt, dass Kandidaten, die an der Waffenunterschiedsprüfung teilnehmen, die Prüfung bestanden haben; Die Gesamtpunktzahl der schriftlichen Waffenkundeprüfung und der praktischen Prüfung muss mindestens 50 Punkte betragen, und der Durchschnitt dieser Punktzahl und der Summe der zuvor bestandenen Grundpunktzahlen der unbewaffneten Prüfung muss mindestens 60 Punkte betragen.

Damit Bewerber mit einem unbewaffneten Privatsicherheits-Grundausbildungszertifikat gleichzeitig mit der unbewaffneten Erneuerungsausbildung die Waffenunterschiedsschulung absolvieren und die private Sicherheitserneuerungsprüfung als bewaffnete Prüfung ablegen können, können sie als bestanden gelten; Die Gesamtpunktzahl der schriftlichen Waffenkundeprüfung und der praktischen Prüfung muss mindestens 50 Punkte betragen, und der Durchschnitt dieser Punktzahl und der Summe der zuvor bestandenen Grundpunktzahlen der unbewaffneten Prüfung muss mindestens 60 Punkte betragen. Bei Nichtbestehen wird das Prüfungsergebnis als unbewaffnet gewertet.

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