In Belgien ist es durch die Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Personalvertretern im Rahmen des Nationalen Arbeitsamtes obligatorisch geworden, denjenigen, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, eine Fahrradvergütung zu gewähren.
So erhalten Beschäftigte von ihrem Chef eine Aufwandsentschädigung von 0,27 Euro pro Kilometer, wenn sie ab dem 1. Mai mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Diese Entschädigung ist steuerfrei.
Die tägliche Fahrradpauschale eines Mitarbeiters darf 40 Kilometer nicht überschreiten. Somit wird die Fahrradpauschale auf 10,8 Euro pro Tag festgesetzt.
Bisher konnten die Chefs über die Fahrradpauschale entscheiden. Dabei bezahlten rund 30 % der Chefs ihre Mitarbeiter mit Fahrrädern entsprechend der Differenz zwischen Wohn- und Arbeitsort.
Mit der neuen Anwendung soll sich die Nutzung von Fahrrädern im Land durchsetzen.
Neuanfang