Verlängerter Zeitraum für die Quellensteuerermäßigung auf TL-Einlagen

Der Präsidialerlass zu diesem Thema trat nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Mit dieser Entscheidung galt die Fristverlängerung für die Quellensteuer auf Einlagenzinsen und Gewinnanteile, die auf Beteiligungskonten gezahlt wurden, auf Staatsanleihen und Schatzwechsel sowie auf Einkünfte aus Mietscheinen, die von den vom Finanzministerium gegründeten Vermögensvermietungsgesellschaften ausgegeben wurden.

Geltungsdauer des ermäßigten Quellensteuersatzes auf von Banken ausgegebene Anleihen und Wechsel sowie auf Gewinne und Erträge aus von Leasinggesellschaften ausgegebenen Mietscheinen, wenn der Nutzer des Fonds eine Bank ist, auf Erträge aus Investmentfonds, Erträge aus Vermögenswerten und hypothekenbesicherten Wertpapieren , Hypotheken und Asset-Backed Securities Es wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Auf Zinsen, die auf Fremdwährungsdepots gezahlt werden, und auf Gewinnanteile, die auf Fremdwährungsbeteiligungskonten von Tochterbanken, auf Giro- und Sonderkonten sowie auf Terminkonten gezahlt werden, wird ein Quellensteuersatz von 25 % erhoben.

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