Die Vorschriften über die Einfuhr von Werken, die von Halal-Konformitätsdokumenten begleitet sind, wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Prozess wird von Institutionen begleitet, die von der Halal-Akkreditierungsagentur autorisiert sind. Werke, die nicht halal-akkreditiert sind, dürfen nicht in das Land einreisen.
Infolgedessen werden Beamte der Zollverwaltung und der Halal-Akkreditierungsagentur während der Importprozesse zusammenarbeiten.
Wenn es Zweifel an den Werken gibt, die Halal-Ausdruck haben, einschließlich des Halal-Zeichens, -Zeichens, -Stempels auf der Innen- oder Außenverpackung des Produkts, wird die Situation der Halal-Akkreditierungsagentur gemeldet.
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