In den letzten Monaten hat sich herausgestellt, dass es Änderungen bei den Motorradführerscheinklassen geben wird und dass 125-cm³-Motorräder, also der Führerschein der Klasse A1, mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden können Bei diesem Zylindervolumen müssen 2 Lektionen Motorfahrunterricht absolviert werden. Nach diesen Erläuterungen wurden keine Änderungen an den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgenommen. Fahrer mit einem Führerschein der Klasse B, die mit ihren Motorrädern in den Verkehr fuhren, ohne auf die Inkraftsetzung des Gesetzes zu warten, wurden wegen unzureichenden Führerscheins mit einer Geldstrafe belegt.
Die Anwälte stellten fest, dass die Aussage derzeit nicht gültig sei, und sagten, dass Fahrer von Motorrädern mit einem mittleren Hubraum von 50 cm³ und 125 cm³ bestraft werden, wenn sie keinen Führerschein besitzen. In solchen Fällen droht ihnen eine Strafe Wegen unzureichender Fahrerlaubnis wird ihnen eine Verwaltungsstrafe von 4.000 Lira auferlegt und ihre Motorräder werden für 60 Tage gesperrt. Er weist darauf hin, dass ihm ein Verkehrsverbot erteilt wird. Den aktuellen Artikeln zufolge dürfen Motorräder bis 50 ccm mit einem Führerschein der Klasse B, also einem Pkw-Führerschein, gefahren werden, während für Motorräder mit einem darüber hinausgehenden Zylindervolumen ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich ist. Zum Führen von Motoren mit einem Hubraum von mehr als 500 ccm ist ein Führerschein der Klasse A2 erforderlich. Auch Motorräder bis 50 ccm dürfen aufgrund der Straßenverkehrsordnung nicht ausreichend auf Autobahnen genutzt werden.
Neuanfang