Der Allgemeine Justizrat des Obersten Berufungsgerichts hat eine wertvolle Entscheidung bezüglich der Unterhaltsschulden derjenigen unterzeichnet, die nach der Scheidung in Lebensgemeinschaften lebten. Der Generalrat des Kassationsgerichts erklärte: „Nach der Scheidung kann der Unterhaltsschuldner durch Zeugenaussagen beweisen, dass er auf der Seite des Unterhaltsgläubigers steht und dass er bei den Paaren, die sich im Recht befinden, auch dann auf sich allein gestellt ist, wenn es sich um eine faktische Partnerschaft handelt.“ geht weiter."
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